Gewässer, sensible Übergangsbiotope wie Uferbereiche und Feuchtlebensräume beherbergen zahlreiche gefährdete Arten. Bäume, Sträucher und Wiesen stellen Lebensräume von Tieren dar und sind Brut- sowie Schlafplatz von Vögeln.
Um Pflanzen, Tiere sowie ihre Lebensräume so wenig wie möglich durch Kunstlicht zu stören, soll die Beleuchtung von Vegetation und Gewässern vermieden werden.
Urbaner Raum und Siedlung:
Gewässer, Parks mit alten Baumbeständen und Grünanlagen gelten im bebauten Gebiet als Lebensraum nachtaktiver Tiere. Insbesondere hier ist der umweltverträgliche Lichteinsatz bedeutend.
Bei optimaler Beleuchtung im gesamten Siedlungsbereich wird die Störung der Anrainer durch Lichtimmissionen oder Blendung sowie die Aufhellung des Nachhimmels verringert.
Randbereich der Siedlung:
Übergänge zur freien Landschaft sollten deutlich geringer ausgeleuchtet werden als zentrale Siedlungsbereiche. Handelt es sich bei den angrenzenden Lebensräumen um Magerrasen, Waldränder, Hecken, Feuchtlebensräume oder Gewässer, so soll den Anforderungen einer umweltverträglichen Beleuchtung besonders Rechnung getragen werden.
Siedlungsrandbereiche sind aufgrund ihrer einfachen Erreichbarkeit für das Erleben des Sternenhimmels von großer Bedeutung, eine Reduktion der Beleuchtungsstärke auf Werte nahe der Vollmondhelligkeit wäre erstrebenswert.
Freiland:
Bei Lichtkonzentrationen außerhalb vom besiedelten Raum handelt es sich meist um angestrahlte Gebäude wie Burgen und Kirchen, aber auch um touristische oder industrielle Einrichtungen wie Schipisten, Bergbahnstationen, Kläranlagen und Kraftwerke.
Die Beleuchtung dieser Bauwerke und Areale beeinträchtigt Lebensräume und ihr Arteninventar sowie die Sichtbarkeit des Sternenhimmels in weitem Umkreis. Die Beleuchtung soll vermieden oder begrenzt werden.