Mensch

Durch den Einsatz künstlichen Lichts verlor das Sonnenlicht als bestimmender Faktor für Ruhe- und Wachzeiten immer mehr an Bedeutung.

Menschen in wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern verbringen weit mehr als die Hälfte ihrer Lebenszeit im Inneren von Gebäuden und bekommt daher kaum Sonnenlicht. Gleichzeitig sind sie in den Abend- und Nachtstunden zu viel Kunstlicht ausgesetzt.

Durch dieses Ungleichgewicht kommt es zu einem negativen Einfluss auf den Tag-Nacht-Rhythmus, auf welchen sich die inneren Uhren seit jeher eingestellt haben.

Peter Heilig – KUNSTLICHT in unseren AUGEN
Gut zu wissen: Ist LED-Licht schädlich für die Augen?

Auge

© Illustration: Vandasye 2017


Die Netzhaut ist das Nervengewebe, das die Innenseite des Auges auskleidet. Auf der Netzhaut befinden sich die lichtempfindlichen Sinneszellen. Hier wird das einfallende Licht, nachdem es die Hornhaut, die Linse und den Glaskörper durchquert hat, in Nervenimpulse umgewandelt.
 

© Illustration: Vandasye 2017

Für das menschliche Auge ist nicht das gesamte elektromagnetische Wellenspektrum sichtbar. Die Wahrnehmungsempfindlichkeit liegt im Bereich von 380 bis 780 nm – dieser Spektralbereich wird als Licht bezeichnet. Unter 380 nm sprechen wir von Ultraviolett (UV)-, über 780 nm von Infrarot (IR)-Strahlung.

 

Altersbedingte Verminderung der Sehstärke

Mit zunehmendem Alter treten Trübungen der Hornhaut, der Linse und des Glaskörpers auf. Kurzwelliges Licht wird in der Linse dadurch stärker gestreut und verursacht vermehrt Blendung.

© Stefanie Suchy

Ganglienzellen, die Helligkeitsrezeptoren

Neben den Stäbchen- (Hell-Dunkel-Sehen) und Zapfen- (Farbwahrnehmung) Sinneszellen der Augen befinden sich auf der Netzhaut auch die lichtempfindlichen Ganglienzellen. Sie dienen der Wahrnehmung der Umgebungshelligkeit und sind wesentlich für die Steuerung des circadianen Rhythmus verantwortlich. Die Hauptempfindlichkeit der Ganglienzellen liegt im kurzwelligen blauen Spektralbereich von 440 bis 480 nm.

Überdosis Licht – Phototoxizität

Phototoxizität ist die Schädigung der Netzhaut durch Licht. Die photochemische Schädigung ist ein Typ der Phototoxizität: Ist das menschliche Auge 12 bis 48 Stunden ständig kurzwelligem Licht in niedriger Intensität, wie sie etwa ein Bildschirm ausstrahlt, ausgesetzt, so führt dies zur verstärkten Bildung von Sauerstoffradikalen und in weiterer Folge zu einer Schädigung der Sinneszellen. Langfristig kommt es zu einem Verlust der Sehschärfe.

Wird das Auge intensiv durch hohe Beleuchtungsstärken und kurzwellige Strahlung geblendet, wie z.B. durch die Sonne oder einen Beamer, kann bereits nach 15 Minuten eine dauerhafte Schädigung der Netzhaut auftreten.

Tag-Nacht-Rhythmus

Der circadiane Rhythmus und damit auch die Körperfunktionen werden durch Melatonin gesteuert. Die Zirbeldrüse schüttet das Hormon in den dunklen Abend- und Nachtstunden aus.

Tageslicht hemmt die Melatonin-Synthese ebenso wie nächtliches Kunstlicht im kurzwelligen Wellenlängenbereich unter 480 nm die Ausschüttung von Melatonin länger als eineinhalb Stunden unterdrücken kann. Schon sehr geringe Lichtintensitäten genügen, um den Melatoninspiegel im Blut zu senken. Der Tag wird dadurch weiter in die Nacht verschoben bzw. die Schlafphase entsprechend verkürzt.

Melatonin ist bedeutend für ein ausgeglichenes Immunsystem, einen gesunden Schlaf und soll auch eine krebshemmende Wirkung haben.

© Illustration: Vandasye 2017

Handy, Tablet, E-Reader

Durch die kurzwellige Strahlung der Displays von Smartphones, Tablets und E-Readern aber auch Computer-Bildschirmen unterdrückt der Körper die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin und damit auch die Müdigkeit. Abhilfe schafft z.B. die Software f.lux(r) https://justgetflux.com.

Störung durch Kunstlicht

Gibt es ein Menschenrecht auf Dunkelheit wie auf Stille? 

Beleuchtungsanlagen erhellen häufig nicht nur gewünschte Bereiche, sondern mangels entsprechender Abschirmungen auch Wohnräume der Anrainer. Straßenbeleuchtung, Gebäudeanstrahlung, beleuchtete Sportstätten und Leuchtreklame sollten niemanden belästigen, ablenken oder blenden.

© Christoph Malin
© Illustration: Vandasye 2017

Der voll abgeschirmte Leuchtentyp (links) strahlt das Licht nur in den unteren Halbraum ab. Eine warmweiße oder amberfarbene Lichtfarbe, angepasste Beleuchtungsstärke, Nachtabsenkung und parallele Installation der Lichtaustrittsfläche sind bedeutend.

Pilz- und Kugelleuchten (rechts) sowie Leuchten mit bauchigen Wannen strahlen Licht in alle Richtungen ab, können Wohnräume aufhellen und massive Störungen verursachen. Das nach oben oder seitlich ausgestrahlte Licht ist eine energie- und kostenintensive Verlustleistung.

ÖNORM O 1052

2012 trat die Norm "Lichtimmissionen – Messung und Beurteilung" in Kraft. Darin werden Grenzwerte definiert und Wege aufgezeigt, um zweckdienliches Licht zu erzeugen und störende Lichteinwirkungen auf den menschlichen Lebensraum und die Umwelt zu vermeiden. Sie ist die bedeutendste Norm in Österreich zur Vermeidung von Lichtverschmutzung.

Immissionen von Beleuchtungseinrichtungen für Verkehrszwecke sind nicht konkret reguliert, es werden jedoch generelle Anforderungen für Straßenbeleuchtung im Anhang genannt.

1. Gespräch suchen

Im Fall von störender öffentlicher Beleuchtung würde sich ein Gespräch mit der Gemeindeführung oder mit dem Stadtmagistrat empfehlen.

Im Fall von störender kommerzieller Beleuchtung ein Gespräch mit dem betreffenden Unternehmen. Als Mieter oder Wohnungseigentümer könnte die Hausverwaltung kontaktiert werden, diese wiederum setzt sich mit der Betreiberfirma in Verbindung.

Möglicherweise lässt sich das Problem einfach entschärfen, beispielsweise durch Abdecken der Leuchte in Richtung Wohngebäude, Nachtabschaltung oder durch eine Reduktion der Lichtintensität.

2. Weitere Schritte?

Kommerzielle Beleuchtung ist durch die Gewerbeordnung (GewO) 1994 bundesrechtlich geregelt. Betriebsanlagen dürfen gemäß § 74 GewO 1994 zu keiner Belästigung der Nachbarn führen. Über die zuständige Gewerbebehörde kann eine Beschränkung der Lichtbelästigung auf zumutbares Ausmaß oder die gänzliche Beseitigung der Beleuchtungsanlage erreicht werden. Dies setzt die lichttechnische Messung durch einen Sachverständigen sowie eine negative Beurteilung durch den Amtsarzt voraus.

Zeigen sich die zuständigen Ansprechpartner nicht gesprächsbereit, so ist im Falle von störender Straßenbeleuchtung, Anstrahlung öffentlicher Gebäude und Kirchen sowie Sportstätten ein zivilrechtlicher Prozess möglich, der mitunter kostenintensiv sein kann. Eine weitere Option wäre die Kontaktaufnahme zum Landesvolksanwalt oder einem Zeitungs-Ombudsmann. Diese könnten möglicherweise klärende Gespräche mit dem Betreiber der störenden Außenbeleuchtungsanlage führen.

Sicht des Mediziners

Um den durch Kunstlicht exponierten Personen eine ausreichend lange Schlafphase zu ermöglichen, ist die Abschaltung von Licht mit blauen Strahlungsanteilen (unter 480 nm) bis 20:00 Uhr anzustreben.

Bei Lärm-Belästigung wird die Situation bei gekipptem Fenster berücksichtigt, da ein gewisser Luftaustausch garantiert sein muss. Gleichsam wäre bei einer Licht-Belästigung vorzugehen, da das Schließen des Rollladens nicht vorausgesetzt werden darf.

Verkehrssicherheit

Bei Dunkelheit geht die Sehschärfe zurück, Farben können schlechter unterschieden werden und die Blendempfindlichkeit nimmt zu.

Gefährliche Irritationen

Das menschliche Auge fixiert unwillkürlich die stärkste Lichtquelle und passt sich an diese an. Die Zeit für Navigation und Gefahrenerkennung verringern sich, die Augen werden angestrengt und es kommt zu Übermüdungserscheinungen.

Werbeanlagen wie z.B. LED-Screens, Effektbeleuchtung wie beispielsweise Skybeamer, blinkende Warnlichter, Straßenleuchten und entgegenkommende Autoscheinwerfer können so den Fahrzeuglenker stören und ablenken, was schwerwiegende Konsequenzen haben kann.

Mehr Licht sorgt nicht immer für besseres Sehen. Eine umsichtige Lichtplanung mit blendfreier, orientierungsgebender Beleuchtung in der erforderlichen Stärke kann die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern.

© Illustration: Vandasye 2017
© Illustration: Vandasye 2017

Aussetzer durch Blendung

Hohe Hell-Dunkel-Kontraste aber auch hohe Leuchtdichten verursachen Blendungen.

Das menschliche Auge hat eine sehr umfassende Fähigkeit der Anpassung an unterschiedliche Helligkeiten. Die Adaptation von dunkel auf hell erfolgt rasch, wogegen die Adaptation von hell auf dunkel im vollen Umfang bis zu 30 Minuten benötigt. Beim plötzlichen Wechsel von hell auf dunkel ist in den ersten Sekunden keine geordnete visuelle Wahrnehmung möglich. Man ist quasi blind.

© Hubert Angerer

Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen und Straßenverkehrsordnung

Die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) beschreiben u.a. Grenzwerte und Kriterien, damit es aus verkehrstechnischer Sicht zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer kommt. Die RVS 05.06.12 legt maximale Leuchtdichtewerte von verkehrsfremden visuellen Informationsträgern (z.B. Werbeeinrichtungen) in Candela (cd)/m2 im verkehrsnahen Bereich fest. Durch die RVS 05.06.11 werden aus verkehrstechnischer Sicht die zulässige Positionen für visuelle Informationsträger definiert.

Potentielle Ablenkung bzw. Blendung von Verkehrsteilnehmern regelt auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960. Gemäß § 35 StVO 1960 "Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen" darf die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Gegenstände nicht beeinträchtigt werden. Die zuständige Behörde kann den Betreiber von verkehrsgefährdenden Beleuchtungsanlagen dazu auffordern, diese abzuändern oder zu entfernen. Nach § 84 StVO 1960 "Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes" gilt im Freiland das Werbe- und Ankündigungsverbot bis 100 Meter Abstand vom Fahrbahnrand.

Kriminalität

© Stefanie Suchy

Mehr künstliches Licht im Außenraum bedeutet nicht mehr Sicherheit vor Gewalt, Einbruch oder Vandalismus. Es gibt keine unstrittigen wissenschaftlichen Belege, welche einen Zusammenhang zwischen Beleuchtung und Verbrechensrate bestätigen.

In Bristol (Großbritannien), Rheine (Deutschland) oder Liechtenstein ist die Kriminalitätsrate nach Einführung der Nachtabschaltung in der Straßenbeleuchtung nicht gestiegen.

Verantwortungsvoller Einsatz von Kunstlicht trägt jedoch sehr wohl dazu bei das Wohlbefinden und subjektive Sicherheitsempfinden von Menschen zu erhöhen.

Eigenheim

Möchte man sein Haus vor Einbruch schützen, so ist Außenbeleuchtung – oft auch „Sicherheitsbeleuchtung“ genannt – nicht empfehlenswert. Vielmehr kann, wenn niemand zu Hause ist, im Innenraum eine sparsame Beleuchtung gekoppelt mit einer Zeitschaltuhr zum Einsatz kommen. Dies suggeriert den potentiellen Einbrechern, dass jemand zu Hause ist.

© Illustration: Vandasye 2017